Listenhunde und welche Verantwortung wir haben

Ein junger Mann, von Beruf Assitenz der Geschäftsleitung in einem großen Unternehmen, geht mit seinem Rottweiler Rüden Chico spazieren - ein Listenhund. Auf dem Weg begegnen ihm immer wieder Radfahrer, Jogger und andere Hundehalter. Mal guckt Chico, mal schnüffelt er einfach im Gras, mal schaut er zu seinem Halter nach oben. Dieser bemerkt wie beinahe jeden Tag die großteils kritischen, ja manchmal sogar abfälligen Blicke. Was die Menschen wohl denken die die beiden sehen? Schauen sie denn wirklich so "böse", hat das überhaupt mit ihm und seinem Hund zu tun? Es fühlt sich unangenehm an, scheinbar so beobachtet zu sein. Es fühlt sich an, als würde man jeden seiner Schritte verfolgen und den Hund genaustens begutachten. Aber Chico tut doch niemandem was? Alles nur Einbildung, oder doch ein Stückchen Tatsache?

Ein solches scheinbar unspektakuläres Szenario spielt sich täglich etliche Male ab. Und auch wenn das ganze nicht wirklich erwähnenswert klingt, ist es für viele Halter von Listenhunden Alltag und für wiederum stellen sich Situationen wie die obrige als äußerst unangenehm dar. 

Die Frage, wie Listenhunde in der Gesellschaft wahrgenommen werden, ist also durchaus eine berechtigte und in meinen Augen wichtige Frage. Hierbei geht es nicht um Vorwürfe oder ähnliches. Hier geht es um gegenseitiges Verständnis.

Cane Corso Rüde "Nero" geb. 22.11.2023

Unwissenheit und ihre Konsequenzen

Was sind überhaupt Listenhunde?

Wenn wir über Verständnis sprechen möchten, müssen wir zunächst über Aufklärung sprechen. Wer keinen Hund hält oder sich mit Listenhunden im allgemeinen nicht beschäftigt hat, dem möchte ich hier etwas Licht ins Dunkle bringen.
 

Die Rasseliste im Überblick

Die Rasseliste in Bayern teilt sich in zwei Kategorien auf.

Kategorie 1:

  • American Staffordshire Terrier
  • American Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Kategorie 2:

  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Cane Corso Italiano
  • Rottweiler
  • Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Dogo Canario / Perro de Presa Canario
  • Bordeauxdogge (Dogue de Bordeaux)
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Mollorquin (Ca de Bou)

(Quelle: https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/recht/001662/index.html)


Die in der Kategorie 1 aufgelisteten Hunderassen, sowie Kreuzungen daraus, gelten als "unwiderlegbar aggressiv", Hunderassen der Kategorie 2 als "widerlegbar aggressiv". Aber was bedeutet das? Wenn wir einen Hund der Kategorie 1 bei uns zuhause aufnehmen möchten, wird das nahezu unmöglich. Um das erreichen zu können, bedarf es einer gesonderten Haltergenehmigung, und hierfür muss jedoch ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Während den Recherchen zeigte sich u.a. in einigen Gerichtsurteilen, dass in der Regel nicht ausreichend Gründe vorgebracht werden können, die zu einer solchen gesonderten Haltergenehmigung führen könnten. Für Bayern gilt also -> Finger weg von Hunden der Kategorie 1. 

Sollte man sich darüber hinwegsetzen und erwischt werden, drohen nicht unerhebliche Strafen. Man verstößt damit nicht nur gegen das Einfuhr- und Verbringungsgesetzt, sondern begeht auch Steuerhinterziehung. Hinzu kommt die in der Regel sofortige Beschlagnahmung des Hundes. 

Gesetzeslage und Infos zum Thema Einfuhr- und Verbringung gefährlicher Hunde in das Inland unter https://www.gesetze-im-internet.de/hundverbreinfvo/BJNR124800002.html 

Aber was ist denn nun mit den Hunden der Kategorie 2? Diese gelten doch als "widerlegbar aggressiv", was bedeutet das? 

Für die Rassen dieser Kategorie kann eine Haltergenehmigung in Form eines Negativzeugnisses erwirkt werden. Der Hund wird zunächst ganz regulär zur Hundesteuer angemeldet. Die Behörde entscheidet dann anhand der vorliegenden Unterlagen über das weitere Vorgehen. Solange der Hund jünger als 18 Monate ist, wird zunächst ein vorläufiges, befristetes Negativzeugnis von der Behörde ausgestellt. Damit darf der Hund dann legal in Bayern gehalten werden. Mit erreichen des 18. Lebensmonats muss dann ein Sachverständiger ein Gutachten über den Hund erstellen, um damit die bislang unterstellte gesteigerte Aggressivität zu widerlegen. Wenn alles passt, wird ein endgültiges, unbefristetes Negativzeugnis ausgestellt

Bei der Vorbereitung auf ein solches Gutachten unterstütze ich euch gerne. Nähere Informationen erhaltet ihr telefonisch oder per Mail.

Ok, nun haben wir das große Thema "Rasseliste / Listenhunde" einmal kurz aufgeklärt. Aber warum gibt es denn überhaupt diese Listen?

 

[Fortsetzung folgt]

 

 

 

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